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WestfalenBahn fordert GDL zu Tarifverhandlungen auf

18.04.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Bereits zum fünften Mal seit Anfang März wird die WestfalenBahn von den Mitgliedern der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bestreikt. Das Unternehmen gehört zu gleichen Teilen Abellio, den Mindener Kreisbahnen, MoBiel und den Verkehrsbetrieben Extertal Extertalbahn. Es betreibt für die Aufgabenträger NWL und LNVG in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Teutoburger-Wald-Netz.

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Die Verantwortlichen sind durch das Verhalten der GDL ausgesprochen irritiert. Bereits seit Januar wurde die Gewerkschaft mehrfach zu Tarifverhandlungen für ihre Mitglieder aufgefordert – stets ohne Erfolg. Man ist jedoch nicht in der Lage, über einen bundesweit gültigen Rahmentarifvertrag für alle Lokführer, auch außerhalb der GDL, zu verhandeln.

Geschäftsführer Rainer Blüm: „Wir sind Mitglied unseres Arbeitgeberverbandes. Die auch von uns unterstützte Verbandslinie ist klar: Es kann keinen Tarifvertrag mit einem Alleinvertretungsanspruch der GDL für alle Lokführer geben und kein inhaltliches Tarifdiktat der GDL bezüglich der Inhalte – verhandeln können wir über fast alles.“

Soweit die ersten Informationen aus den abgeschlossenen Tarifverträgen für den DB-Konzern sowie drei private Güterbahnen repräsentativ sind, steht man den Inhalten aufgeschlossen gegenüber. Blüm: „Es ist das Konzept jeder Verhandlung, dass jeder etwas gibt und jeder etwas nimmt, damit zum Schluss alle mit dem Ergebnis leben können – nur anfangen muss man halt mal. Wir sagen der GDL auch noch einmal ganz klar auf diesem Wege: Wir sind zu Verhandlungen bereit, ohne Vorbedingungen, jederzeit. Aber einem Tarifdiktat werden wir uns nicht unterwerfen.“

Zu den Gründen der GDL, dieses Gesprächsangebot immer wieder zu ignorieren und statt dessen die WestfalenBahn zu bestreiken, kann Rainer Blüm nur Vermutungen anstellen: „Für uns hat es den Anschein, als ging es der GDL im Kern weder um inhaltliche Forderungen noch um eine tarifliche Absicherung für ihre Mitglieder, sondern einzig und allein um den Alleinvertretungsanspruch für alle Lokführer bei den Privatbahnen.“

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