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Stuttgart 21: Keine Anklage gegen Erblindeten

17.04.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt keine Anklage gegen dem am 30. September 2010 erblindeten Gegner des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21. Dieser war bei dem massiven Polizeieinsatz gegen die Demonstranten an dem Tag durch einen Wasserwerfer so stark an den Augen verletzt worden, dass er sein Augenlicht verlor.

Der Demonstrant soll vorher gegen den Wasserwerfer einen Stein geworfen haben. Ein Schaden am Fahrzeug sei jedoch nicht feststellbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellte daher das Verfahren auf Grund des Paragrafen 60 des Strafgesetzbuches ein. In diesem Paragrafen heißt es, dass eine Tat dann nicht verfolgt werden muss/soll, wenn die Folgen der Tat den Täter so stark getroffen haben, dass die Verhängung einer Strafe verfehlt wäre.

Auf Grund von Videoaufnahmen sieht die Staatsanwaltschaft den Wurf des Steins als erwiesen an und beschuldigte daher den Gegner des Bahnprojekts dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der versuchten Sachbeschädigung. Der Anwalt des Erblindeten sieht dies allerdings als „Schlag ins Gesicht“ und betont, dass der Demonstrant keine Straftat begangen haben. Er bereite gegen das Land eine Klage vor, bei der er insgesamt vier schwer verletzte Demonstranten des massiven Polizeieinsatzes vertrete.

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