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Klage der DB gegen DeinBus abgewiesen

20.04.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Am heutigen Mittwoch, den 20. April 2011, hat die elfte Kammer für Handelssachen am Frankfurter Landgericht die Klage der Deutschen Bahn gegen DeinBus.de abgewiesen. Der Jubel bei dem kleinen Start-Up hierüber ist riesengroß.Die Richter der Kammer sehen DeinBus.de im Recht und finden die vorliegende Genehmigung als ausreichend. Das Unternehmen von drei Studenten organisiert auf seiner Internetseite eine Art Mitfahrzentrale. Dort wird die Möglichkeit geboten, Fahrtwünsche einzugeben und sich damit zu Reisegruppen zusammenzufinden. Für diese Gruppen wird dann seitens DeinBus.de ein entsprechender Bus gestellt.

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Die Juristen folgten nicht der Argumentation der Bahn, die in dem Angebot einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz sieht. Die DB sieht die organisierten Fahrten als Verstoß, da Fernbusstrecken einzeln genehmigt werden müssten und dies nur möglich wäre, wenn es keinen Bahn-Parallelverkehr gibt.

Das zuständige Landratsamt sieht allerdings die Fahrten als Privatfahrten und das Angebot als reinen Mietomnibusservice, sodass kein Verstoß gegen das Gesetz erkennbar ist. Daher hat es 2009 eine entsprechende, bundesweit gültige Genehmigung ausgestellt.

Durch die neu gewonnene Rechtssicherheit wollen die drei Gründer des kleinen Unternehmens nun ihr Angebot ausbauen und weitere Fahrtmöglichkeit anbieten. Ebenso habe man weitere Ideen im Kopf und werde nun die Verwirklichung dieser angehen. Außerdem danken die drei Studenten, die das Unternehmen gründeten, all ihren Unterstützern, die auf verschiedenen Wegen ihnen immer wieder Mut gemacht hatten.
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