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GDL gegen Veolia: Unentschieden vor dem Arbeitsgericht Frankfurt

06.04.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Arbeitsgericht Frankfurt Frankfurt am Main hat die Zulässigkeit von Aussperrungen bei GDL-Streiks grundsätzlich bejaht. Der Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, Aussperrungen bei der zu Veolia gehörenden Ostseeland-Verkehr GmbH zu verbieten, wurde abgelehnt. Hilfsweise jedoch hatte die GDL beantragt, Selektivaussperrungen zu untersagen. Diesem wurde stattgegeben.

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OLA-Geschäftsführer Dirk Fischer: „So wie der Arbeitnehmer das Recht auf Streik hat, hat der Arbeitgeber das Recht zu Gegenmaßnahmen. Eines dieser Mittel des Arbeitgebers ist die Aussperrung. Wir waren gezwungen dieses Mittel in unserem Betrieb anzuwenden, um zum Einen dafür Sorge zu tragen, dass die arbeitenden Kollegen nicht in ihrer Arbeit behindert werden. Zum Anderen sollte es auch ein deutliches Zeichen dafür sein, dass wir diesen Streik missbilligen.“

Die Entscheidung gilt ausschließlich für die Ostseeland Verkehr GmbH. Sie erstreckt sich nicht auf die gesamte Verkehrssparte von Veolia Verkehr. Die Nord-Ostsee-Bahn etwa ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Außerdem legt die OLA wert auf die Feststellung, dass es bei der Sache, anders als von der GDL angegeben, nicht um die Rechtmäßigkeit des Streiks selbst gegangen sei.

Fischer: „Wir als Unternehmen werden auch weiterhin alles tun, um im Sinne unserer Fahrgäste und Auftraggeber den Betrieb aufrecht zu erhalten und unseren Beförderungsauftrag zu erfüllen. Parallel dazu wollen wir mit den Mitarbeitern nach einer schnellen und tragfähigen Umsetzung unserer konkreten Angebote suchen.“

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