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VDV und BDO begrüßen Entwurf fürs Personenbeförderungsgesetz

14.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) haben den aktuellen Referentenentwurf für das novellierte Personenbeförderungsgesetz gemeinsam begrüßt. Zwar gäbe es in Einzelfragen noch Änderungs- und Klärungsbedarf, jedoch sei man generell auf einem guten Weg, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Verordnung 1370-2007.

VDV-Präsident Jürgen Fenske zum Gesetzesentwurf: „Er wahrt das Gleichgewicht zwischen Genehmigungsbehörden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen sowie Aufgabenträgern im ÖPNV.“ Und Wolfgang Steinbrück vom BDO fügt hinzu: „„Der Entwurf nimmt den Interessenausgleich zwischen unternehmerischen und behördlichen Gestaltungsansprüchen im ÖPNV so vor, dass am Ende Steuerzahler und ÖPNV-Kunden profitieren.“

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Fenske: „Die Verkehrsunternehmen und Behörden brauchen Rechtssicherheit. Die Gestaltungsoptionen inklusive der Direktvergabeoptionen, die die 2009 in Kraft getretene EG-Verordnung heute bietet, müssen in Deutschland gangbar bleiben.“ Tatsächlich leben die großen kommunalen Verkehrsunternehmen, die den Ton im VDV angeben, größtenteils von Direktvergaben auf Grundlage einer Inhouse-Option. Fenske selbst ist Vorstandssprecher der Kölner Verkehrsbetriebe.

Wolfgang Steinbrück: „ Die in der EG-Verordnung enthaltenen Spielregeln und die im Genehmigungsrecht des Personenbeförderungsgesetz vorgesehenen Begrenzungen der Gestaltungsmacht der zuständigen Behörden zugunsten der Unternehmerinitiative werden sicherstellen, dass das gute Miteinander von kommunalen Gebietskörperschaften, Genehmigungsbehörden und Verkehrsunternehmen auch zukünftig fortgeführt werden kann.“

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