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S-Bahn Hamburg: Mofair fordert Wettbewerbsvergabe

09.03.11 (Norddeutschland) Autor:Stefan Hennigfeld

Wird die S-Bahn Hamburg bald privat betrieben?Die S-Bahn Hamburg soll, so ist die derzeitige Planung, per Direktvergabe weiter von einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn betrieben werden. Vor dem Hintergrund des jüngsten BGH-Urteils – die Direktvergabe des Regionalverkehrs im Ruhrgebiet wurde aufgehoben – fordert der Privatbahnverband Mofair e.V. nun eine Wettbewerbsvergabe. Andernfalls drohen an der Waterkant ähnliche Auswirkungen im VRR.

Mofair-Präsident Wolfgang Meyer: „Nach unserer Auffassung hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 8.2.2011, die Direktvergabe von S-Bahn-Leistungen ohne Ausschreibung für rechtlich unzulässig zu erklären, dem Hamburger Senat einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht.“ Nichtsdestotrotz ist die Direktvergabe noch immer im EU-Tender angekündigt.

Hamburg, so heißt es bei Mofair, müsse nun entscheiden, was man mit der S-Bahn und insbesondere mit der Fahrzeugbeschaffung mache. Bahnchef Grube lehnte in Berlin bereits die Anschaffung neuer Züge ab, weil die Vertragssituation langfristig unsicher ist. Eine Ausschreibung für die Zeit nach 2017 sei daher bald notwendig – damit die Ausschreibungsgewinner Zeit haben, Fahrzeuge zu bestellen.

Meyer: „Es kann nicht angehen, dass der Senat den Kopf in den Sand steckt und die Zeit solange verstreichen lässt,bis er keine Entscheidung über die Fahrzeugstrategie mehr treffen kann.“ Auch das würde der DB AG in die Hände spielen, die ja bereits über einen ausreichend großen Fuhrpark verfügt.

Vergabestrategie und Investitionen in neues Rollmaterial müssen daher aufeinander abgestimmt werden. „Andernfalls könnte die S-Bahn-Vergabe ab 2017 Hamburg auf die Füße fallen, so wie dem Land Nordrhein-Westfalen,“ sagt der frühere Abellio- und EVAG-Manager Wolfgang Meyer.

Hamburg habe nun kurzfristig zu entscheiden, welche Teilnetze früher und welche später ausgeschrieben werden. Meyer kündigte bereits an, dass die Mofair-Mitgliedsunternehmen die Vergabe sorgfältig prüfen und ggf. wieder Richtern zur Entscheidung vorlegen werden.

Bild: Sascha Scha. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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