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Mofair fordert Nachbesserung beim Entwurf zum Personenbeförderungsgesetz

15.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der Privatbahnverband Mofair e.V., der auch die Interessen privater Verkehrsunternehmen auf der Straße vertritt, fordert Nachbesserungen beim vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Es müsse vollständig an die Vorgaben der neuen europäischen Verordnung 1370 / 2007 angepasst werden. Diese werde im bisherigen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

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Der Referentenentwurf geht von einem Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre aus. Befriedigt ein eigenwirtschaftliches Verkehrsangebot die Verkehrsbedürfnisse aber nicht ausreichend sollen die Aufgabenträger Verkehrsverträge abschließen und Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen zahlen dürfen. Ferner soll der Fernbusverkehr liberalisiert werden. Für eigenwirtschaftliche Verkehre sind die Genehmigungsbehörden zuständig; für Verkehrsverträge die Aufgabenträger.

Diese Zuständigkeitsverteilung auf Genehmigungsbehörden und Aufgabenträgern ist aus Sicht der Verantwortlichen bei Mofair zu kostenaufwendig und der Rechtsschutz sei nicht effizient genug, weil sowohl Vergabekammern als auch Verwaltungsgerichte zuständig seien. Mofair-Präsident Wolfgang Meyer: „Das ist kein rascher und wirksamer Rechtsschutz, wie ihn Europa fordert. Den gibt es nur vor den Vergabekammern, die Verwaltungsgerichte müssen außen vor bleiben.“

Auch der Rechtsschutz gegen Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen erfülle in der Gesetzesvorlage des Ministeriums nicht die Anforderungen aus Brüssel. Zwar könne man die Voraussetzungen der Direktvergabe, nicht aber die Entscheidung zur Direktvergabe selbst überprüfen. Hier sieht man bei Mofair einen Widerspruch zum europäischen Vergaberecht. Die Entscheidungen für Direktvergaben müssen von übergeordneten Stellen bei Bedarf überprüft werden können.

„Um frühzeitig Gewissheit zu bekommen, ob eine Direktvergabe konkurrenziert wird, sollte eine Frist zur Interessenbekundung aufgenommen werden. Innerhalb dieser Frist könnten dann auch Anträge auf eigenwirtschaftliche Verkehre gestellt werden,“ fordert Wolfgang Meyer. „Eigenwirtschaftliche Anträge, z.B. aus dem mittelständischen Busgewerbe, hätten eine faire Chance.“

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Um den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre auch dann sicherzustellen, wenn der eigenwirtschaftliche Verkehr nicht ausreicht und der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag vergeben möchte, können ein oder mehrere Verkehrsunternehmen nach dem Gesetzentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung der Vergabe eines Verkehrsvertrages einen eigenwirtschaftlichen Antrag auch nur für einzelne Linien des Verkehrsvertrages stellen.

Mehrere Verkehrsunternehmen können somit in Konkurrenz zu einander eigenwirtschaftliche Anträge mit unterschiedlichem Leistungsumfang stellen. Die Genehmigungsbehörde müsste dem besten Angebot den Zuschlag erteilen. Nicht eigenwirtschaftlich zu erbringende Linien müssten im Rahmen eines Verkehrsvertrags beauftragt werden.

Dazu Wolfgang Meyer: „Das dürfte eine ziemliche Unordnung hinsichtlich Konditionen und Standards ergeben. Wenn Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge, warum dann nicht für den gesamten Verkehrsvertrag? Dann könnten die Verkehrsunternehmen wirklich zeigen, was sie drauf haben.“

Bei Mofair sieht man die Gefahr, dass der Verkehr im Gebiet eines Aufgabenträgers aufgespalten werden können: Eigenwirtschaftliche und bestellte Verkehr nebeneinander. Das wird im Gesetzesentwurf ermöglicht, die Folge könnte jedoch eine Desintegration der Verkehrsangebote werden, die Vereinheitlichung von Tarifen und gegenseitige Anerkennung von Fahrscheinen wäre akut gefährdet. Das Prinzip der Verkehrsverbundes würde ad absurdum geführt.

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In Verkehrsverträgen, die Aufgabenträger mit Verkehrsunternehmen abschließen können zudem Sozial- und Qualitätsstandards vereinbart werden – etwa können bei (wiederholten) Verspätungen Strafzahlungen fällig werden. Das wäre bei eigenwirtschaftlichen Leistungen nicht der Fall. Zudem wären Dumpinglöhnen an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet.

Allerdings begrüßt Mofair ausdrücklich die Liberalisierung des Fernbusverkehrs. Jedoch dürfe es hier keine Betriebs- und Tarifpflicht geben, sonst müsse der Staat den Fernbusverkehr wie den Nahverkehr organisieren. Das könne – so Wolfgang Meyer – zu einer Überforderung der Behörden führen. Die Genehmigungspflicht für Fernbuslinienverkehre dürfe sich deshalb nur auf den Betrieb des Unternehmens, nicht auf den konkret zu fahrenden Verkehr beziehen.

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