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Ab Montag (28. März) sind GDL-Streiks bei den Privatbahnen möglich

27.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kündigt für die kommende Woche Streiks bei den Privatbahnen an. Bei der Deutschen Bahn werde man die Mitglieder nicht zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Die Gesellschaften der sechs großen Privatbahnkonzerne Abellio, Benex, der Hessischen Landesbahn, Netinera (früher Arriva Deutschland), Keolis und Veolia Transdev werden aber betroffen sein.

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Dazu GDL-Chef Claus Weselsky: „Da die Unternehmen sich bisher keinen Deut bewegt haben, werden wir die Arbeitskampfmaßnahmen im Laufe der nächsten Woche fortsetzen.“ Dies werde insbesondere auch die zu Veolia Transdev gehörende Nord-Ostsee-Bahn (NOB) betreffen. Verhandlungen über einen Haustarifvertrag sind hier gescheitert.

Weselsky zeigt sich überzeugt: „Das Scheitern der Verhandlungen ist alleine den Arbeitgebern zuzuschreiben, denn diese wissen nach sechs Monaten Verhandlungen ganz genau, welche Absicherungen ihre Lokomotivführer benötigen und verlangen. Deshalb steht hier das Signal klar auf Arbeitskampf..“

Allerdings werden die Streikauswirkungen regional unterschiedlich sein. Dadurch dass die Deutsche Bahn nicht betroffen ist, werden sie tendenziell geringer ausfallen als üblich. Bislang waren vor allem Abellio Rail, die Regiobahn rund um Düsseldorf und die Nordwestbahn so gut wie gar nicht betroffen, während etwa die Westfalenbahn im Teutoburger Wald, die Eurobahn im Ruhrgebiet oder der Metronom in Norddeutschland mit stärkeren Auswirkungen zu kämpfen hatte.

Bei der DB AG laufen die Verhandlungen jedoch weiter. Hier hatten sich beide Parteien zuletzt angenähert. Allerdings ist davon noch kein Flächentarifvertrag zu machen. Die sechs großen Privatbahnen haben ihr gemeinsames Verhandlungsmandat vor einigen Wochen beendet. Zuvor schlossen sie mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einen Flächentarifvertrag ab.

Die GDL fordert verbindliche Regelungen zur Personalübernahme bei Betreiberwechseln, das ist jedoch auch im „EVG-Vertrag“ der Fall. Dazu kommen tarifvertragliche Vereinbarungen bei Fahrdienstuntauglichkeit. Außerdem möchte die Gewerkschaft den Beruf des Lokomotivführers für Hauptschulabsolventen unzugänglich machen.

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