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Stuttgart 21: DUH beantragt Zwangsvollstreckung

11.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine Zwangsvollstreckung gegen die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt beantragt. Trotz wiederholter Aufforderungen kommen sie – so die DUH – der gerichtlich festgestellten Verpflichtung nicht nach, auf den Stuttgart 21-Baustellen nur Baufahrzeuge mit Russfilter einzusetzen.

Dazu wären allerdings sowohl die DB Projektbau GmbH als Bauherr als auch das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde seit dem 1. Februar verpflichtet. Das geht aus einem Prozessvergleich hervor, den die Deutsche Umwelthilfe mit den Parteien vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossen hat.

Doch dem kommt die deutsche Bahn nach Beobachtungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) immer noch nicht nach. Nachdem auch eine letzte Aufforderung an das Eisenbahn-Bundesamt zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen erfolglos blieb, ist heute beim VG Stuttgart die Vollstreckung aus dem Vergleich beantragt worden.

Dies bedeutet, dass der von der DUH unterstützte Anwohner beantragt, gegen die Deutsche Bahn ein Zwangsgeld von bis zu 250.000,00 Euro festzusetzen und dies so oft zu wiederholen, bis nur gefilterte Baumaschinen und Fahrzeuge verwendet werden.

Sollte auch dies erfolglos sein, kann gegen die zuständigen Geschäftsführer der Deutschen Bahn ein Haftbefehl erlassen werden. Der Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt, da dieses seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Wir halten einen sofortigen Baustopp an der Baustelle von Stuttgart 21 nun für rechtlich zwingend. Die von der Deutschen Bahn beauftragten Bauunternehmen setzen nicht zulässige Baumaschinen und Fahrzeuge ein. Damit gefährdet Bahnchef Grube vorsätzlich die Gesundheit tausender Anwohner.“

„Die Ignoranz der Deutschen Bahn gegenüber dem Gesetz und den Stimmen aus der Bevölkerung ist schockierend“, sagt Resch. „Regelmäßig behauptet die Deutsche Bahn, dass Klimaschutz und Kundenzufriedenheit die oberste Priorität des Unternehmens sind. Ihr Verhalten in diesem Verfahren zeigt einmal mehr, dass dies nicht ernst zu nehmen ist.“

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