S-Bahn Hamburg: Pro Bahn begrüßt Anschaffung neuer Triebzüge
20.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Der Landesverband Hamburg / Schleswig-Holstein der Fahrgastvertretung Pro Bahn e.V. begrüßt das Vorhaben der Deutschen Bahn, insgesamt 120 neue Triebzüge für die S-Bahn Hamburg nach einer Vertragsverlängerung über 2017 hinaus zu beschaffen. Der HVV hat als zuständiger Aufgabenträger eine Direktvergabe geplant. Der Privatbahnverband Mofair kündigte bereits nach der Bekanntgabe rechtliche Schritte an.
Doch bis zu einer Entscheidung dauert es wohl noch eine Weile. Eine rechtsverbindliche Bestellung durch die Deutsche Bahn gibt es auch noch nicht. Nichtsdestotrotz ist man bei Pro Bahn zufrieden – augenscheinlich sowohl mit der Direktvergabe als auch mit den auf dieser Basis zu beschaffenden Neufahrzeuge.
„Die neue Baureihe 490 sollte mindestens die Komfortmerkmale der Baureihe 474 plus erfüllen, zusätzlich aber auch über noch komfortablere Sitze und eine WC-Anlage verfügen“, so Stefan Barkleit und Birger Wolter vom Pro Bahn-Landesvorstand. „Die Auslegung der neuen Fahrzeuge für 140 km/h und Zweisystem-Technik sowie die hohe Anzahl an Fahrzeugen werten wir als klares Bekenntnis, dass die S-Bahn Hamburg GmbH neben der viel diskutierten S4 in Richtung Ahrensburg Interesse an weiteren Verlängerungen der S-Bahn ins Hamburger Umland wie zum Beispiel nach Kaltenkirchen und Elmshorn hat.“
Pro Bahn fordert schon seit längerem neben der geplanten S 4 Altona – Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bargteheide eine zusätzliche Verlängerung über Altona hinaus nach Elmshorn, Itzehoe und Kellinghusen sowie eine Anbindung Kaltenkirchens an die S-Bahn Hamburg.
Doch zunächst einmal gilt es, die Direktvergabe des HVV juristisch in trockene Tücher zu bringen. Zwar wurde sie – der europäischen Verordnung 1370/2007 entsprechend – ein Jahr im Vorfeld im EU-Tender angekündigt, so dass andere interessierte Eisenbahnverkehrsunternehmen an Vertragsverhandlungen teilnehmen können, jedoch besteht die Möglichkeit, nationales Recht strenger zu fassen.
Und nach dem jüngsten BGH-Urteil ist tatsächlich unsicher, ob Direktvergaben dieser Art nach EU-Recht möglich aber nach deutschem Recht verboten sind. Angesichts der betrieblichen Besonderheiten der Hamburger S-Bahn stellt sich jedoch die Frage, ob eine Vergabe an ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen als die DB-eigene S-Bahn Hamburg überhaupt realistisch ist.
Sollte jedoch die vom HVV geplante Direktvergabe scheitern, dann würde auch die vertragliche Grundlage für die Anschaffung neuer Triebzüge des Typs ET 490 fehlen. In diesem Fall müsste man die weitere Entwicklung abwarten, neue Züge könnte dann auch erst weit später als 2017 kommen.