Pro Bahn fordert Eisenbahn-Fahrgastrechte auch für Fernbuslinien
21.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Der Fahrgastverband Pro Bahn e.V. fordert für potentielle Fernbuslinien die gleichen Fahrgastrechte, die auch bei der Eisenbahn gelten. Die besagen, dass es ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde 25 % des Fahrpreises zurück gibt und ab einer Verspätung von über zehn Stunden sogar 50 % des Fahrpreises. Fernbusfahrgäste erhalten bei mehr als zwei Stunden Verspätung den vollen Fahrpreis zurück.
Für Pro Bahn zu wenig. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Fernbus und Fernzug zu schaffen, müsse es auch gleiche Fahrgastrechte geben. Pro Bahn Rechtsexperte Rainer Engel: „Künftig müssen Fahrgäste an Bushaltestellen zwei Stunden bei Wind und Wetter und ohne jede Fahrgastinformation ausharren, bevor sie irgendwelche Rechte geltend machen können, weil ihr Bus nicht kommt.“
Die Fahrgastrechte gelten erst, wenn die Reisedistanz des Busses 250 Kilometer überschreitet. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Fahrgast auch tatsächlich 250 Kilometer weit mitfährt. Für Busse etwa von Aachen nach Trier, von Luxemburg nach Saarbrücken oder von Berlin nach Stettin würden keinerlei Entschädigungsregeln gelten.
Engel: „Auf diese Weise wird ein völlig verzerrter Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Straße ermöglicht. Im Verhältnis zur Bahnreise kann man Busreisen nur Glücks- und Zufallsreisen nennen. Dieses Missverhältnis will die Bundesregierung jetzt auch auf den innerdeutschen Verkehr erweitern. Für den innerdeutschen Busverkehr könnte die Bundesregierung gleiche Rechte in Bahnen und Bussen einführen und Vorbild für Europas Verkehrswesen werden.“
Pro Bahn Chef Karl-Peter Naumann: „ Die Pläne der Bundesregierung zur Liberalisierung der Fernbus-Verbindungen in Deutschland sind ein Generalangriff auf die Rechte der Verbraucher auf verlässliche Fahrpläne, pünktliche Beförderung, durchgehende Fahrkarten und gesicherte Anschlüsse.“ „Wer in einem Autobahnstau hängen bleibt oder wegen einer Reifenpanne zu spät ankommt, soll bei der Benutzung des Busses leer ausgehen.“
Auch die Fahrscheinproblematik im Vor- und Nachlauf ist für Pro Bahn ein Problem. Naumann: „ Wer heute von Hamburg nach Eberswalde fahren will, bekommt für den Zug selbstverständlich einen durchgehenden Fahrschein. Fährt er aber mit dem Bus bis Berlin, so gibt es weder einen durchgehenden Fahrschein noch eine Garantie für den Anschluss.“
„Während die Beförderung von Rollstuhlfahrern, barrierefreier Zugang und behindertengerechte Toiletten bei den Eisenbahnen nicht nur Schritt für Schritt Standard werden, sondern auch vorgeschrieben sind, gibt es beim Fernbus keinerlei Vorschriften“ so Naumann weiter.