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Privatbahnen legen ihre Positionen dar

23.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Am vergangenen Freitag (18. Februar) gab die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ein Papier an die Presse, in denen fünf Kernforderungen an die sechs großen Privatbahnkonzerne Abellio, Arriva Deutschland, Benex, die Hessische Landesbahn, Keolis und Veolia Verkehr aufgeführt waren. Diese haben nun geantwortet und ihren Standpunkt in der Öffentlichkeit dargelegt.

1. Punkt: Die GDL fordert 105% des derzeitigen DB-Niveaus, die für die Beschäftigten in allen zukünftigen Ausschreibungsnetzen gelten sollen.

Dazu die Privatbahnen:

Es besteht unter allen Tarifvertragsparteien Einigkeit,dass ein Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten auszuschließen ist. Allerdings kann das Entgeltniveau des DB-Konzerns nicht eins zu eins auf die Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) übertragen werden. Unterschiede in den Tätigkeiten von Lokomotivführern im Fernverkehr einerseits und im Nahverkehr andererseits müssen sich auch im Entgelt widerspiegeln können.

Nach harten Verhandlungen mit der EVG (unter Einbeziehung der DB) wurde für den Nahverkehr in einer Schlichtung ein Ergebnis erzielt: Der Branchentarifvertrag sieht einen Unterschied zur DB von maximal 6,25 Prozent (inkl. Arbeitszeitunterschiede) vor. Das ist im Vergleich zur heutigen Situation, bei der es Unterschiede von bis zu zwanzig Prozent gibt, ein großer Kraftakt für alle Beteiligten und ein weiten Schritt auch auf den Tarifvertragspartner GDL zu.

2. Punkt: Die GDL fordert eine stufenweise Angleichung des Lohnniveaus bei Privatbahnen auf das des Flächentarifvertrages. Es soll bei jeder Ausschreibung als Kalkulationsbasis zugrunde gelegt werden.

Dazu die Privatbahnen:

Die sechs großen Privatbahnkonzerne haben in den Verhandlungen mit der EVG zum Branchentarifvertrag genau diese Forderung erfüllt und sind auch bereit, der GDL dort zu entsprechen. Darüber hinaus haben sie sich auch verpflichtet, bei den Aufgabenträgern darauf hinzuwirken, dass der Branchentarifvertrag SPNV in alle SPNV-Ausschreibungen einfließt und damit zum Mindeststandard der Branche wird.

3. Punkt: Die GDL fordert verbindliche im Tarifvertrag festgeschriebene Vereinbarungen zur Personalübernahme bei Betreiberwechseln.

Dazu die Privatbahnen:

Solche Regelungen in der SPNV-Branche einzuführen, ist grundsätzlich sinnvoll, um den Beschäftigten ein Höchstmaß an Sicherheit und Planbarkeit zu geben. Die Übernahme von Mitarbeitern im Falle des Betreiberwechsels ist zwischen den Privatbahnen übrigens schon heute bewährte Praxis. Die Privatbahnen haben der GDL dennoch ein sehr attraktives Angebot für eine tarifvertragliche Einigung unterbreitet

4. Punkt: Die GDL fordert verbindliche im Tarifvertrag festgeschriebene Regelungen zur unverschuldeten Fahrdienstuntauglichkeit, die z.B. bei traumatischen Ereignissen eintreten kann, wie etwa einem Suizid.

Dazu die Privatbahnen:

Diese Fälle sind in jedem Einzelfall unterschiedlich gelagert. Jeder Betroffene hat andere Bedürfnisse und unterschiedliche Perspektiven. Es ist gelebte Praxis, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Fällen zur Seite zu stehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Die Arbeitnehmervertretungen auf der betrieblichen Ebene sind heute aktiv beteiligt und die richtigen Ansprechpartner.

5. Punkt: Die GDL fordert einheitliche Qualifizierungsstandards für alle Lokomotivführer unabhängig vom Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dazu gehört etwa der Abschluss einer gewerblich-technischen Berufsausbildung sowie gesundheitliche und psychologische Eignung. Außerdem solle die Mittlere Reife Zugangsvoraussetzung werden.

Dazu die Privatbahnen:

Schon heute gibt es einheitliche Qualifizierungsstandards. Diese werden künftig durch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung noch verstärkt. Die Privatbahnen haben sich bereit erklärt, diese Verordnung noch vor Inkrafttreten umzusetzen. Darüber hinaus sind sie auch bereit, weitere Mindeststandards für Ausbildung und Weiterbildung tarifvertraglich zu vereinbaren. Demgegenüber werden sie das von der GDL geforderte faktische Berufsverbot für Hauptschüler in keinem Fall unterzeichnen.

Die Qualität eines Lokomotivführers ist nicht ans einer Schulausbildung fest zu machen. Ein Berufsverbot wäre gesellschaftspolitisch katastrophal und ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen, die heute mit einem Hauptschulabschluss jeden Tag einen tollen Job machen.

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