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GDL fordert Fahr- und Ruhezeitverordnung für Lokomotivführer

16.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Gerade private Güterbahnen stehen in der KritikDie Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordert eine Fahr- und Ruhezeitverordnung für Triebfahrzeugfahrer. Diese „müssen für alle EVU einheitlich und verbindlich in einer Rechtsverordnung festgelegt werden“ fordert GDL-Chef Claus Weselsky. Eine solche Regelung existiert bereits im grenzüberschreitenden, nicht aber im nationalen Eisenbahnverkehr.

Anlass ist ein Bericht des ARD-Magazins Report-Mainz, das am vergangenen Montag (14. Februar) über die Arbeitsbedingungen von Lokomotivführern berichtet hat. Dort war im Schienengüter- und Logistikverkehr die Rede von bis zu 23 Stunden Fahrt am Stück. Weselsky: „Das ist ein nicht hinzunehmendes Sicherheitsrisiko. Wir haben deshalb die Politik zum sofortigen Handeln aufgefordert.“

CDU-Mitglied Claus Weselsky unterstützt daher die derzeitge Forderung der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag, eine Arbeitszeitverordnung für Lokomotivführer einzuführen. Weselsky: „ Im nationalen Eisenbahnverkehr hat sich bis heute nichts getan. Es gibt ja nicht einmal eine einheitliche zuständige Überwachungsbehörde für derartige Verstöße. Das Eisenbahnbundesamt ist nicht zuständig.“

Bislang sind für die Arbeitszeitkontrollen bei privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen verschiedene Landesbehörden bis hin zur Bezirksregierungen oder Gewerbeaufsichtsämtern zuständig. Weselsky: „Die müssen aber offensichtlich jede Dönerbude kontrollieren und haben für die Eisenbahnen überhaupt keine Kapazitäten.“

Bild: LVT. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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