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EU-Parlament will vollständige Trennung von Netz und Betrieb

09.02.11 (Allgemein) Autor:Max Yang

Nach einem Arbeitspapier der Parlamentsberichterstatterin Debora Serracchiani solle nur noch die vollständig rechtliche, organisatorische und institutionelle Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers zulässig sein. Damit wird einer Resolution des Parlaments vom Sommer 2010 gefolgt; gleichzeitig wird an die EU-Kommission appelliert, Ernst zu machen bei der echten Trennung von Netz und Betrieb.

Momentan wird seitens der Kommission immer noch die Wirkung einer weiteren Liberalisierung auf dem Eisenbahnmarkt überprüft. Wettbewerber auf dem Frachtsektor setzen große Hoffnungen in die Revision. Die Kommission lässt bei dem hochbrisanten Thema jedoch vorerst die Finger; Brüssel will zwar ebenfalls eine Quersubventionierung des Zugbetriebs durch die Netzsparte unterbinden, jedoch wartet Verkehrskommissar Siim Kallas auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Unter anderem die mangelnde Unabhängigkeit von DB Netz innerhalb der DB-Holding wurde beanstandet und ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ein Urteil in der Sache kann jedoch noch Jahre dauern; gerade mal Ende 2011 ist frühestens mit einer ersten mündlichen Anhörung zu rechnen.

Viele Privatbahnen im Güterverkehr kritisieren das Tempo des Prozesses als zu langsam. Monika Heiming, Geschäftsführerin des Verbandes der privaten Schienengütertransporteure (ERFA), kritisierte einen fehlenden Mut zur Überarbeitung der Gesetzgebung bei der Kommission. Als unzureichend wird die derzeitige Marktöffnung bezeichnet, bei Trassenvergaben und sonstigen Serviceleistungen fühle man sich benachteiligt.

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