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DB: BGH-Entscheidung schafft Klarheit für den deutschen Nahverkehrsmarkt

08.02.11 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die vertragliche Einigung zwischen der VRR AöR und der DB Regio NRW GmbH für unwirksam erklärt und damit dem Nachprüfungsantrag der Abellio Rail NRW GmbH stattgegeben wurde, sieht DB Regio dennoch die Schaffung von Rechtssicherheit in dem Bereich als positiv. Denn diese Grundsatzentscheidung beträfe aktuell mehr als dreißig bevorstehende direkte Streckenvergaben und hätte daher eine weitreichende Bedeutung für den SPNV.

So erklärte der Vorstandsvorsitzende von der DB Regio AG, Frank Sennhenn, dass die DB AGfür mehr Wettbewerb in diesem Markt gut gerüstet sei. Konkret für den VRR-Raum würde man dieses Urteil in Ruhe bewerten und Handlungsalternativen sorgsam geprüft werden. Für Gespräche für eine zukunftsfähige, aber vor allen Dingen auch finanzierbare Lösung für den dortigen Nahverkehr stünde man jederzeit zur Verfügung.

Nach jahrelangem Rechtsstreit war die nun für unwirksam erklärte Einigung zwischen der DB Regio NRW GmbH und der VRR AöR im November 2009 unterzeichnet worden. Darin waren u.a. ein millionenschweres Investitionspaket für den Nahverkehr VRR-Verbundraum vereinbart worden, etwa ausschließliches Verkehren modernerer S-Bahn-Züge ab 2012, Entzerrung von Knotenpunkten, mehr Sitzplatzkapazitäten und die Aufrüstung der Flotte im Regionalverkehr. Dies sollte für mehr Qualität und Pünktlichkeit sorgen.

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