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BOB fordert Direktvergabe auch nach BGH-Entscheidung

12.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Bayerische Oberlandbahn will eine VerlängerungDie Bayerische Oberlandbahn ist angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes der Ansicht, dass Direktvergaben im SPNV weiterhin zulässig seien und fordert daher, den Verkehrsvertrag zu verlängern. Das Unternehmen gehört zum französischen Veolia-Konzern, der bereits im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung unterstützte, wonach Direktvergaben erlaubt werden.

Bei der Bayerischen Oberlandbahn geht man davon aus, dass die Direktvergabe der Verkehrsleistungen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr an DB Regio NRW weder rechtlich noch inhaltlich mit der Situation in Bayern vergleichbar sei.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die als Aufgabenträger auch für die BOB-Leistungen zuständig ist, sieht die Sache jedoch vollständig anders und zeigte sich verwundert über die Interpretation des Unternehmens.

Fritz Czeschka, Geschäftsführer des Aufgabenträgers: „Der BGH spricht sich eindeutig für den Wettbewerb auf der Schiene aus. Die BOB stellt diese Aussage nun vollkommen auf den Kopf. Diese unseriöse Uminterpretation schadet der BOB und ihrem guten Ruf in der Region. Während der Veolia-Mutterkonzern gegen Direktvergaben klagte, will sich die BOB ihre wirtschaftlichen Vorteile ohne Wettbewerb weiter sichern. Dafür haben wir im Interesse des Steuerzahlers kein Verständnis.“

Bild: Usien. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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