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Rheintalbahn: DB setzt Anhörungsverfahren Offenburg fort

19.01.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Deutsche Bahn widerspricht der Rechtsauffassung der Bezirksregierung Freiburg, wonach das Anhörungsverfahren für den Bereich Offenburg der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) gestoppt werden müsse. Über die Weiterführung des Verfahrens habe ausschließlich das Eisenbahnbundesamt als Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden – und keine Landesmittelbehörde.

Vor allem vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Untersuchungen und Abstimmungen im Auftrag des Projektbeirates, erscheint ein Stopp des Anhörungsverfahrens als nicht angemessen. So hat die Bahn zugesagt, mit Probebohrungen eine Tunnellösung in Offenburg zu prüfen. Darüber hinaus wird die Alternativtrasse parallel zur Autobahn A5 von Offenburg bis nördlich Freiburg intensiv untersucht.

Im Bereich Offenburg ist die geplante Streckenführung bereits das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens des Freiburger Regierungspräsidiums aus dem Jahr 2002. Es gilt daher – so die Deutsche Bahn – als rechtlich fundierte Grundlage für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens. Die Planungs- und Abwägungsprozesse wurden auf dieser Basis nach der geltenden Rechtssprechung durchgeführt.

Dennoch wird die Deutsche Bahn die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung dem Bonner Eisenbahnbundesamt vorlegen. Nur dort wird die endgültige Entscheidung getroffen.

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