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Nach Zugunglück bei Hordorf – Ermittlungen gegen Güterzug-Lokführer

31.01.11 (Allgemein) Autor:Max Yang

Gegen den 41-jährigen Lokführer des am Unfall bei Hordorf beteiligten Güterzuges wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Magdeburg ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Hauptgrund dafür sind vor allen Zeugenaussagen und Hinweise, wonach der Lokführer ein Haltesignal überfahren haben soll. Weitere Angaben seitens der Staatsanwaltschaft und Polizei gibt es aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht.

Bis zum heutigen Morgen wurden die Wrackteile des Nahverkehrstriebwagens geborgen und nach Halberstadt überführt. Dort werden sie von Experten untersucht, wozu auch die Auswertung der beiden Fahrtenschreiber gehört.

Bisher konnten erst zwei der zehn Todesopfer identifiziert werden, weil die meisten keine Ausweispapiere bei sich trugen. Experten des Bundeskriminalamtes (BKA) unterstützen die Ermittlungen und Identifizierungen der Toten.

Der Fahrgastverband Pro Bahn forderte infolge des Unfalls auf allen Strecken automatische Sicherheitssysteme, die beim Überfahren eines roten Signals eine Notbremsung auslösen. Diese seien länst noch nicht auf allen Strecken in Ostdeutschland eingebaut, so Verbandschef Karl-Peter Naumann gegenüber den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“. In den neuen Bundesländern seien sie schon längst Standard. Nach der Eisenbahn- und Betriebsordnung sind diese vorgeschrieben, wenn auf der Strecke eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h besteht. Dies war hier noch nicht der Fall, ein diesbezüglicher Ausbau war in einigen Monaten vorgesehen.

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