Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

BVG weist auf Garantieleistungen hin

14.01.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Angesichts der neuen Garantieleistungen in Hamburg weisen auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) darauf hin, dass es bei ihn ähnliche Gewährleistungen für die Fahrgäste gibt. Und zwar sowohl im Hinblick auf Pünktlichkeit als auch im Hinblick auf Sauberkeit. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fahrgäste sich in verdreckten Bussen und Bahnen ihre Kleidung verschmutzen.

Sollten Fahrgäste ihr Fahrziel mehr als zwanzig Minuten später erreichen als vorgesehen, erhalten sie für die nächste Fahrt einen Gratisfahrschein. Das entspricht formal einer Rückerstattung von 100%, allerdings nur, wenn die nächste Fahrt nicht mit dem Auto stattfindet. Bei Abokunden werden die Gratisfahrscheine auf den Monatspreis verrechnet. Sollte es derartige Verpätungen zwischen 23 und 5 Uhr geben, werden Taxikosten in einer Höhe von bis zu 25% übernommen.

Diese Regelungen gelten aber nur auf Relationen, bei denen ausschließlich BVG-Verkehrsmittel genutzt worden sind. Anders als in Hamburg gelten sie nicht im ganzen VBB. Wenn man auch nur ein Teilstück mit der S-Bahn oder Regionalzügen fährt, greift sie nicht mehr.

Dazu gibt es die Saubere-Sachen-Garantie. Wenn sich ein Fahrgast die Kleidung verschmutzt, weil er auf einem verdreckten Sitz der BVG sitzt oder es andere von der BVG verursachte Gründe gibt, so erstattet das kommunale Verkehrsunternehmen die Kosten für die Reinigung. Diese Regelung ist tatsächlich ein Unikum.

Kommentare sind geschlossen.