Europäische Staatsbahnen klagen gegen Karbonkartell
21.12.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit einigen anderen europäischen Staatseisenbahnen Klage gegen die Mitglieder eines Kartells für Kohlenstoff- und Graphitprodukte erhoben. Diese erfolgt auf Basis eines Bußgeldbescheides der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 in Höhe von 101 Millionen Euro wegen rechtswidriger Kartellabsprachen. Im Jahr 2009 hat der Europäische Gerichtshof diesen Bußgeldbescheid bestätigt.
Mit der Rechtskrafterlangung des Bußgeldbescheides wurde der Weg für zivilrechtliche Regressforderungen frei. Die Staatseisenbahnen wollen Entschädigungen im unteren dreistelligen Millionen Bereich. Auf die Deutsche Bahn AG fallen etwa dreißig Prozent davon. Die Deutsche Bundesbahn und später die Deutsche Bahn AG hat zwischen 1988 und 1999 bei den kartellbeteiligten Unternehmen Produkte zu überhöhten Preisen erworben.
Bei den verklagten Unternehmen handelt es sich um Morgan Crucible, Schunk, SGL Carbon, Le Carbone-Lorraine und Hoffman & Co. Elektrokohle. Als Gerichtsstandort wurde London gewählt, da hier mit dem Competition Appeal Tribunal eine eigene Gerichtsbarkeit für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensansprüchen wegen Kartellrechtsverstößen existiert.