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Eine aufregende Woche liegt hinter dem VRR

12.12.10 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

VRR-Chef Martin HusmannDass die Woche vor dem Fahrplanwechsel für den VRR nicht langweilig sein sollte, war abzusehen. Stand doch die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof auf der Tagesordnung. Dieser sollte sich damit befassen, ob der neue große Verkehrsdurchführungsvertrag, der zwischen dem Aufgabenträger und DB Regio NRW vereinbart worden ist, überhaupt gilt oder nicht. Schließlich handelte es sich um eine von vielen Seiten kritisierte Direktvergabe. 

Retrospektiv kennen wir die beiden unterschiedlichen Interessensgruppen in den VRR-Gremien. Auf der einen Seite steht die „Gruppe Wolff“, rund um den Ministerialdirigenten Oliver Wolff (CDU) im nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Wolff war schon unter seinen früheren Dienstherren Oliver Wittke und Lutz Lienenkämper (beide CDU) maßgeblich daran beteiligt, dass es zu dieser Direktvergabe kommen würde.

Allerdings wird Wolff nicht mehr lange im Ministerium tätig sein: Im ersten Halbjahr 2011 verlässt er seinen Beamtenposten und wird Hauptgeschäftsführer beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dessen größter Beitragszahler ist die Deutsche Bahn AG, die gleichzeitig Hauptprofiteur dieser Direktvergabe ist.

Auf der anderen Seite steht VRR-Geschäftsführer Martin Husmann der sich anders positionierte. Er hatte, wie wir seit Freitag wissen, die Mehrheit des VRR-Parlaments hinter sich.

Das nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat einen Antrag auf Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in den Bundesrat eingebracht. Er soll beschließen, dass Direktvergaben künftig erlaubt sind. Damit würde man einem Urteil des Bundesgerichtshofes zuvorkommen. Und dass ein solches Urteil gegen den VRR ausfällt, ist nicht unwahrscheinlich: Die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster und das Oberlandesgericht Düsseldorf halten ihn bereits für unwirksam.

Nun braucht man aber nach Möglichkeit mehr Zeit, um den Antrag sowohl durch den Bundesrat als auch durch den Bundestag zu bringen – im Bundestag gibt es eine schwarz-gelbe Mehrheit, im Bundesrat nicht. Die Zustimmung beider Kammern müsste also parteiübergreifend organisiert werden. Darum hat die „Gruppe Wolff“ versucht, eine Vertagung vor dem Bundesgerichtshof zu erzielen.

Damit war Martin Husmann allerdings nicht einverstanden. Er lehnte es mehrfach ab, eine Vertagung zu beantragen. Daraufhin ließ die „Gruppe Wolff“ die Bombe platzen. Sie besteht neben dem künftigen VDV-Lobbyisten aus dem Neusser Bürgermeister Herbert Napp (CDU), dem Dortmunder Grünen-Politiker Mario Krüger sowie dem Mönchengladbacher SPD-Ratsherren Lothar Beine. Am Montag um 17:56 lief die Meldung über den Ticker: Herbert Napp teilt, dass VRR-Geschäftsführer Martin Husmann mit sofortiger Wirkung von seinen Tätigkeiten freigestellt sei. Die Freistellung erfolgte im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren beim Bundesgerichtshof. Husmann erhielt Hausverbot in Gelsenkirchen.

Im gleichen Atemzug trennte sich der VRR auch seiner langjährigen Rechtsanwältin Ute Jasper – und das am Abend vor dem wichtigen BGH-Termin. Dadurch, so hoffte die „Gruppe Wolff“, würde das mit der Vertagung schon klappen.

Rund zwei Stunden später, um 19:58, kam die nächste Meldung: Rechtsanwalt Gregor Franßen teilte im Auftrag von Martin Husmann mit, dass dieser im Amt bleibe. Hintergrund der Freistellung sei gewesen, dass Husmann es abgelehnt habe, vor dem Bundesgerichtshof eine Vertagung zu beantragen. Die Freistellung war, so sagte die Bezirksregierung Düsseldorf noch am selben Abend, rechtswidrig und damit unwirksam.

Am Dienstag folgte dann die mündliche Verhandlung in Karlsruhe. Ohne Martin Husmann. Aber auch ohne Vertagung. Eine Entscheidung ist für den 8. Februar angekündigt.

Am Freitag, den 10. Dezember tagten die VRR-Gremien. Im VRR-Parlament gibt es eine schwarz-grüne Mehrheit. Die Freistellung Martin Husmanns wurde von den Gremien für ungültig erklärt, noch am selben Abend nahm er seine Arbeit wieder auf.

Der Vorstand des VRR wird in der kommenden Woche prüfen, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf dem Termin vor dem Bundesgerichtshof hatte und hierfür alle Dokumente und Protokolle prüfen. Inwiefern hier Überraschungen zu erwarten sind, ist zurzeit noch offen.

Bild: Stefan Hennigfeld

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