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Bus-Mitfahrzentrale: Urteil im Januar erwartet

21.11.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Im Prozess der Deutschen Bahn gegen ein Offenbacher StartUp-Unternehmen, das eine Art Mitfahrzentrale für Charterbusse anbietet, wird im Januar des kommenden Jahres ein Urteil erwartet. Allerdings ließ die vorsitzende Richterin bereits verlauten, dass sie zumindest die regelmäßig fahrenden Busse zwischen Köln und Frankfurt am Main als Linienbetrieb ansieht.

Der Fall hat überregional für Aufsehen gesorgt, seit in dieser Woche im kommerziellen Fernsehen über die drei jungen Unternehmer berichtet worden ist. Die Deutsche Bahn beruft sich dabei auf ein Gesetz aus den 30er Jahren, wonach Fernbuslinien nur dann genehmigt werden dürfen, wenn sie eine Verbesserung der vorhandenen Verkehrssituation darstellen. Das ist jedoch wahrscheinlich zwischen Frankfurt am Main und Köln nicht der Fall.

Das StartUp-Unternehmen bietet laut Gehehmigung lediglich „Gelegenheitsverkehr“ an. Dieser findet jedoch regelmäßig freitags und sonntags zwischen Köln und Frankfurt am Main statt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist allerdings vorgesehen, die bestehende Regelung zu ändern. Auch der Verkehrsclub Deutschland e.V. fordert eine allgemein verbindliche gesetzliches Regelung statt Entscheidungen in Einzelfällen, die dazu führten, dass in der Situation mittlerweile Richterrecht angewendet werden muss.

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