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Berufung erfolglos: Kein Bärenticket unter sechzig

22.11.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt hatte bereits vor einigen Monaten die Rheinbahn verklagt, weil sie ihm im Alter von fünfzig Jahren kein Bärenticket verkaufen wollen. Dabei handelt es sich um ein Seniorenticket, das im VRR als Monatskarte für Menschen ab sechzig verkauft wird. Es ist im Vergleich zu üblichen Tickets erheblich verbilligt und ermöglicht die Nutzung der ersten Klasse in Nahverkehrszügen.

In erster Instanz scheiterte der Rechtsanwalt bereits, nun hat er auch die Berufung vor dem Landgericht verloren. Es widerspricht nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn das Bärenticket erst ab sechzig verkauft wird. Im Gesetz sind Ausnahmen vorgesehen, die aus sachlichen Gründen notwendig sein können. Und dazu zählt das Bärenticket, gerade weil viele Menschen ab sechzig zwar nicht mehr berufstätig sind, dafür allerdings noch ein Auto besitzen. Ihnen soll der ÖPNV dadurch besonders schmackhaft gemacht werden.

Der Kläger erwägt nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof. Das Bärenticket soll jedoch 2011 ohnehin abgeschafft werden. Dafür ist ein Sozialticket vorgesehen, das Erwerbslosen und Geringverdienern verbilligt ausgegeben werden soll.

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