Bahn regelt Umgang mit Arbeitnehmerdaten neu
26.11.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Rund anderthalb Jahre, nachdem der umstrittene Ex-Bahnchef Hartmut Mehdorn wegen der Daten-Affäre sein Amt abgeben musste, haben sich Arbeitnehmervertreter und die Deutsche Bahn unter ihrem neuen Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube auf verbindliche Regeln zum Umgang mit sensiblen Daten der Mitarbeiter geeinigt. Die neuen Regeln basieren auf einem Eckpunktepapier, das bereits 2009 verabschiedet wurde.
Gerd Brecht, Bahnvorstand für Compliance, Datenschutz und Recht: „Mit dieser Vereinbarung schützen wir die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten umfassend, definieren neue Formen der Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung in Sachen Datenschutz und schaffen dadurch Handlungssicherheit für die DB. Wir haben in vorbildlicher Vorgehensweise den Datenschutz im DB-Konzern neu verankert.“
Auch auf Arbeitnehmerseite ist man zufrieden. Günter Kirchheim, Gesamtbetriebsratsvorsitzender im DB-Konzern: „Für uns galt es, aus einer schwierigen Situation die richtigen Lehren zu ziehen. Unser gemeinsamer Wille und unsere Anstrengung dazu werden durch diese Konzernbetriebsvereinbarung, welche dem Schutze der Persönlichkeitsrechte unserer Beschäftigten dient, belegt. Entscheidend ist jedoch, dass die Inhalte tatsächlich gelebt werden. Dafür sind wir alle verantwortlich.“
Die Vereinbarung besagt u.a., dass Mitarbeiterdaten nur in vorher vereinbarten IT-Systemen gespeichert werden dürfen. Sämtliche Daten müssen bei den Arbeitnehmern direkt erhoben werden, eine Erlangung sensibler Daten, z.B. unter Nutzung von Social Networks im Internet, wie Facebook oder MySpace, wird nicht praktiziert.
Die neue Vereinbarung wurde mit dem Berliner Beauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz abgestimmt.
Bild: Deutsche Bahn AG