EBA hat keinen Fällstopp angeordnet
03.10.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Wie das Eisenbahnbundesamt in einer Pressemitteilung bekannt gibt, wurde kein Fäll- oder Baustopp angeordnet. Dennoch ist das im Internet kursierende Schreiben echt, das EBA hat als Aufsichtsbehörde die DB Projektbau aufgefordert, darzulegen, inwiefern artenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Derzeit prüft die Bonner Behörde, ob die eingereichten Unterlagen diesen Anforderungen genügen.
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Pi
03.10.10 um 11:20
Klingt eher nach Schadensbegrenzung, nach dem man das Dokument erst tagelang (!) dementiert hat (warum?) und nun zugeben mußte daß es doch echt ist. Man wird wissentlich trotz Baumfällverbot gefällt haben und sich hinterher Gedanken gemacht haben wie man das nun vertuschen kann.
Kein-Wunder
03.10.10 um 11:23
Haben Sie Zugriff auf die Presseinformation? Könnten Sie diese veröffentlichen? Irgendwie kann ich nichts mit der Information anfangen, denn wenn das bekannte Schreiben echt ist, dann steht in diesem, dass mit den Baumfällarbeiten nicht begonnen werden darf, bevor konkrete Ausführungsunterlagen dem Eisenbahn-Bundesamt vorliegen, die dieses befähigen die Konflikte mit dem Naturschutz im Zuge der Projektverwirklichung ausreichend zu beurteieln.
Aus den Erkenntnissen meiner ehemaligen langjährigen politischen Arbeit (ich erwirkte unter anderem die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die BRD wegen Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie) dürften die Fällarbeiten somit erst nach Eingang der Ausführungsunterlagen und deren erfolgreiche Prüfung auf ausreichende und rechtssichere Maßnahmen erfolgen.
Mit demokratischen Grüßen aus Hohenlohe
Hubert S. Längle
03.10.10 um 11:26
wo bleibt die EBA-Pressemitteilung?
Stefan Hennigfeld
03.10.10 um 11:35
Angesichts Eurer Bitten, hier haben wir die EBA-Pressemeldung, die gestern bei uns einlief, hochgeladen.
http://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/10/1010-PM-S21.pdf
Zum Ansehen ist ein PDF-Reader notwendig.
Pi
03.10.10 um 11:42
Ah, man versucht möglichst dieses aufgetauchte Schreiben nicht zu erwähnen. Geschickt! Der letzte Satz der PM spricht Bände, denn in diesem absichtlich wohl nicht erwähnten Schreiben steht das Baumfällverbot im letzten Absatz drin. Dann kann man aber nicht wie in der PM schreiben dass die Meldungen falsch sind, sondern müßte wahrheitsgemäß schreiben daß die Auflagen erfüllt wurden und damit das Baumfällverbot wieder zurückgezogen wurde. Trau schau wem! Wo ist eigentlich die journalistische Sorgfaltspflicht abgeblieben? Investigativer Journalismus wird gerade jetzt gebraucht :)
nevermore
03.10.10 um 11:42
Sehr seltsam, das alles. Ist nicht das Schreiben ein rechtskräftiger VA? Dann müsste doch erst ein Aufhebungsbescheid erfolgen.
Wieso prüft die Behörde jetzt, wenn es in dem Schreiben heißt, vor der Prüfung dürfe nicht gefällt werden?
Sehr seltsam, das alles.
Pi
03.10.10 um 11:45
Bitte „wahrheitsgemäß“ im letzten Post streichen und mit „fiktiv“ ersetzen. Die Baumfällarbeiten wurden m.E. wissentlich des Baumfällstopps durchgezogen (30.09. und 01.10.: „wir wissen von nichts, schon gar nicht von einem solchen Dokument“) und man bemüht sich jetzt um Schadensbegrenzung (ab 02.10.: „ja, es gibt so ein Schreiben, aber das war hinfällig“).
Kein-Wunder
03.10.10 um 11:49
Wortklauberei und verfälschende Darstellung.
Es steht eindeutig folgendes drin: „Die Bahntochter solle v o r Beginn weiterer Fällarbeiten darstellen,
dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen und gegebenenfalls daraus folgende Maßnahmen erfolgt sind.“
Die zwingend notwendige Prüfung ist vor der Fällung also nicht abgeschlossen:
„Derzeit prüft das EBA, ob die Bahn diese Bedingungen vollständig erfüllt.“
Die Fällung wurde daher vor Abschluss der Prüfung durchgeführt und war somit rechtswidrig.
Die Aussage:
„Meldungen über einen Fäll- oder gar Baustopp sind falsch.“
ist verfälschend, denn de facoto lag ein rechtlich zwingendes Fällverbot vor, lediglich hat das EBA dies nicht wortwörtlich so gesagt. Dies ist aufgrund der geltenden Gesetze so auch nicht notwendig.
Mit demokratischen Grüßen aus Hohenlohe
Pi
03.10.10 um 11:54
Der BUND sieht das wohl ganz ähnlich:
„Dass alle Zweifel in den wenigen Stunden zwischen Brief und Fällarbeiten ausgeräumt worden seien, bezweifelt er.“
Letzter Absatz auf:
http://www.gea.de/nachrichten/politik/stuttgart+21+bundesamt+hatte+zweifel+wegen+rodung.1582536.htm
Stefan Hennigfeld
03.10.10 um 11:58
Ich möchte Euch bitten, die Diskussion in dieser Sache unter dem neuesten Artikel fortzuführen:
http://zughalt.de/wie-glaubhaft-ist-das-eisenbahnbundesamt/
Danke !
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