Bundesnetzagentur verpflichtet DB Energie zur Netzöffnung
29.10.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Die Bundesnetzagentur hat die DB Energie GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, dazu verpflichtet, in ihren Stromnetzen spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Wechsel des Energieanbieters zu ermöglichen. Das betrifft die Mieter der Deutschen Bahn in bahneigenen Gebäuden, wie z.B. die Betreiber von Kiosken, Gastronomiebetrieben oder Einzelhandelsgeschäften.
Die Bundesnetzagentur hält die Versorgungssituation innerhalb von DB-eigenen Bahnhofsgebäuden für mit Einkaufszentren vergleichbar. „Unsere Entscheidung macht der DB Energie GmbH klare zeitliche und inhaltliche Vorgaben, wie der Netzzugang bereitzustellen ist“, sagt BNetzA-Präsident Matthias Kurth. „Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Lieferanten ist ein Kernelement unserer Regulierungstätigkeit.“ Deshalb „dürfen Stromversorgungsnetze mit einem Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung kein regulierungsfreier Raum bleiben.“
Die DB Energie ist der Auffassung, dass es sich bei der Stromversorgung in ihren eigenen Gebäuden um Objektnetze gemäß § 110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) handele. Deshalb sieht sich das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, diese Netze für externe Stromanbieter zu öffnen. Da ist die Bundesnetzagentur anderer Meinung. Zwar kann die DB Energie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, eine solche Beschwerde hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Bild: Deutsche Bahn AG