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Bonatzbau: Abriss des Nordflügels war rechtmäßig

07.10.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung des Bonatz-Erben Paul Dübbers verworfen und somit das Urteil aus erster Instanz bestätigt. Der Abriss des Nordflügels war daher rechtmäßig. Wie schon das Landgericht Stuttgart ist man auch beim Oberlandesgericht der Ansicht, dass das Modernisierungsinteresse des Eigentümers (DB Station & Service) höher zu bewerten sei als der Erhaltungsinteresse des Urhebers.

Der Bonatzbau steht nach wie vor unter Denkmalschutz und soll bei Stuttgart 21 erhalten bleiben – allerdings ohne Seitenflügel. Der charakteristische Turm bleibt stehen, der Stern von Mercedes-Benz wird auch in Zukunft strahlen. Der Nordflügel existiert bereits nicht mehr, Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) bot an, auf den Abriss des Südflügels vorübergehend zu verzichten. Im Gegenzug werden allerdings die Bäume im Schlossgarten gefällt.

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