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Bayern: GDL-Streik teilweise rechtswidrig

01.10.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und dem Deutschen Beamtenbund Tarifunion untersagt, bis einschließlich 14. Oktober weiterhin zum Streik aufzurufen. Ab kommenden Samstag wird in Nürnberg daher wieder nach Jahresfahrplan gefahren. Anders als in München, für den dortigen Streik hat die einstweilige Verfügung keine juristische Wirkung.

Die Münchener Verkehrsgesellschaft spricht jedoch von einer „bayernweiten Signalwirkung“ und wirft den Arbeitnehmervertretern vor, sich maßlos zu überschätzen. Hintergrund ist, dass maßgebliche Forderungen der GDL für die VAG Nürnberg bereits tarifvertraglich geregelt sind. Da der Tarifvertrag nicht gekündigt wurde, gelte dort – so das Arbeitsgericht – weiterhin Friedenspflicht.

Das sieht in München jedoch anders aus. Dort wurden die GDL-Forderungen bereits vor Jahren mit hohen Geldbeträgen an das Fahrpersonal abgelöst. Allerdings verpuffen die Arbeitsniederlegungen in München auch weitgehend wirkungslos. Lediglich am Samstag, den 25. September, als sich Oktoberfest und Heimspiel des FC Bayern überschnitten, kam es auf einzelnen Linien kurzfristig zu Verspätungen von bis zu zehn Minuten.

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