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Stuttgart 21: Fledermauspopulation im Bonatzbau entdeckt

02.09.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hat das Eisenbahnbundesamt aufgefordert, kurzfristig ein Moratorium der Abrissarbeiten am Bonatzbau anzuordnen. Begründet wird das damit, dass dort Fledermäuse entdeckt worden seien. Fledermäuse sind sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht besonders geschützt. Vier Fledermausarten sind bereits ausgestorben, zahlreiche weitere gelten als akut bedroht.

Dazu Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND in Baden-Württemberg: „Die Artengruppe der Fledermäuse ist im Planfeststellungsbeschluss zu S21 im Bereich des Bahnhofsgebäudes nicht einmal aufgeführt. Das bedeutet, dass schon bei den Planungen möglicherweise vorkommenden Fledermausquartieren keinerlei Beachtung geschenkt und bereits zu diesem Zeitpunkt das Naturschutzrecht ignoriert wurde.“

Der BUND hat sich daraufhin an das Regierungspräsidium Stuttgart gewandt, in der Hoffnung, dass es als höhere Naturschutzbehörde einschreiten würde. Dies verwies allerdings auf die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes, das als Planfeststellungsbehörde für das gesamte Vorhaben zuständig sei. Die Bonner Behörde hat der DB Projektbau 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme gegeben. Zu wenig in den Augen des BUND.

Frieß: „Die Fledermausbeobachtungen im Bahnhof sind vielfach bestätigt worden. Naheliegend ist auch, dass die Tiere durch die Abrissarbeiten der jüngsten Zeit aufgeschreckt wurden. Es liegt nun an den Planern von S21, umgehend den Regelungen europäischen und bundesdeutschen Umweltrechtes nachzukommen und die Bauarbeiten sofort zu stoppen, ehe die Fledermausquartiere unwiederbringlich zerstört sind.“

Aufgrund dessen hat der BUND dem Eisenbahnbundesamt juristische Schritte angedroht, falls es Anfang kommender Woche keinen Baustopp verfügt. Vor einem Weiterbau müsse ein Gutachten über die Fledermauspopulation im Bonatzbau erstellt werden. Erst im Anschluss daran könne der Abriss unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen fortgesetzt werden.

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