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FTD: Länder wollen Direktvergaben fördern

10.09.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, planen mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, im Bundesrat eine Gesetzesänderung voranzutreiben, damit sie Regionalverkehrsleistungen auch weiterhin ohne Ausschreibung direkt an DB Regio vergeben können. Während die Bahn sich nicht dazu äußern wollte, bestätigte das nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Verkehrsministerium der Zeitung den Vorgang.

Noch in diesem Jahr wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes erwartet, die sich damit auseinandersetzen soll, ob Direktvergaben rechtswidrig sind oder nicht. Dem würde ein solches Gesetz (zumindest auf nationaler Ebene) zuvorkommen. Eine derartige Regelung könnte dann lediglich noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Hintergrund: Im VRR gab es im Winter 2008/2009 eine vom damaligen Landesverkehrsminister Oliver Wittke (CDU) vermittelte Einigung auf einen neuen großen Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRW GmbH. Gegen diese Direktvergabe hat sich u.a. Abellio gewehrt, die Auslandstochtergesellschaft der niederländischen Staatsbahn. Die Bezirksregierung Münster hat den Vertrag in ihrer Eigenschaft als die den VRR beaufsichtigende Behörde wegen Rechtswidrigkeit gekippt. Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf an.

Jetzt kann das Oberlandesgericht Düsseldorf aber kein Urteil fällen, das diesen Vertrag aufhebt, da es im Jahr 2003 in einem ähnlichen Fall vom Oberlandesgericht Brandenburg ein anderslautendes Urteil gab. Das war damals der Auffassung, dass das Allgemeine Eisenbahngesetz die Wettbewerbsrichtlinien breche. Nun muss der Bundesgerichtshof eine abschließende Bewertung vornehmen.

Für den Fall, dass der Vertrag zwischen DB Regio NRW GmbH und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR endgültig wegen Rechtswidrigkeit gekippt werden sollte, würde der alte Vertrag aus dem Jahr 2004 wieder gelten. Dieser wurde vom VRR gekündigt, die Kündigung wurde von der DB bislang erfolgreich angefochten – das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte im Dezember 2008, dass der Vertrag weiter gilt.

Sollte sich das Oberverwaltungsgericht Münster dieser Rechtsauffassung anschließen, hätte der VRR ein großes Problem: Er sitzt auf einem Vertrag, den er nicht mehr bezahlen, aber auch nicht kündigen kann. Dazu kommen hohe Verbindlichkeiten bei der DB. Wenn Land oder Bund dann nicht mit zusätzlichen Geldern eingreifen, bleiben nur Abbestellungen im großen Stil.

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