Bundesnetzagentur erwirkt Öffnung der DB-Werkstätten
03.09.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Die Bundesnetzagentur hat mit Wirkung zum 1. Oktober die Einführung diskriminierungsfreier Zugangsregelungen für Werkstattleistungen bei der DB Regio AG erwirkt. Alle externen EVU haben fortan das Recht, ihre Züge und Reisezugwagen dort zu gleichen Bedingungen warten zu lassen. Das soll den Netzzugang noch einmal erleichtern und dem Wettbewerb, insbesondere im Nahverkehr, Auftrieb geben.
Dazu Matthis Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: „Werkstattleistungen sind neben der Nutzung von Trassen und Stationen ein entscheidender Faktor für das Erbringen von Schienenverkehrsleistungen.“ „Bislang war ein fairer Zugang zur Fahrzeuginstandhaltung nicht sichergestellt. Dies ist insbesondere auf eine mangelnde Transparenz in den Nutzungsbedingungen sowie bei den Entgelthöhen zurückzuführen.“
Die DB Regio AG betreibt an 51 Standorten in ganz Deutschland Instandhaltungseinrichtungen. Bislang wurden die Preise mit externen EVU individuell ausgehandelt. Das wird sich nun ändern: Jeder zahlt in Zukunft dasselbe. Es ist eine Preisliste vorgesehen, aus der sich für jede Werkstatt ein verbindlicher Fertigungsstundensatz ergibt, so dass die Kosten transparent und kalkulierbar werden.
Matthias Kurth: „Eisenbahnverkehrsunternehmen haben nun tatsächlich die freie Wahl, ob sie neue Werkstätten bauen, bestehende Werkstätten übernehmen oder deren Instandhaltungsleistungsangebot mitnutzen. Auf diese Weise wird die Duplizierung der Infrastruktureinrichtung dort, wo sie entweder volkswirtschaftlich unsinnig oder schlicht kostentreibend wäre, vermieden.“
„Zudem werden gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb beim Erbringen von Leistungen im Schienenpersonenverkehr sichergestellt, vor allem dann, wenn z. B. aus einem Mangel an städtischen Bauflächen die Errichtung einer eigenen Werkstatt nicht möglich ist und Wettbewerber auf die Mitnutzung bestehender Werkstätten des DB Konzerns angewiesen sind.“
Bild: Deutsche Bahn AG