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Baden-Württemberg: Ministerium weist Spiegel-Vorwürfe zurück

17.08.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Baden-Württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat die Vorwürfe des Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel zurückgewiesen. Konkret geht es darum, dass das Land Baden-Württemberg in einem von 2001 bis 2016 laufenden Vertrag für Zugleistungen bezahlt, die erst gefahren werden, wenn das umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 abgeschlossen sein wird.

Dazu sagt ein Ministeriumssprecher, dass es sich keineswegs um einen „fragwürdigen“ Auftrag handele, sondern ein „eine vor knapp zehn Jahren breit diskutierte und öffentlich getroffene Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn, dem Land, der Stadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart“, welcher seinerzeit auch öffentlich bekannt gemacht worden sei.

Nur diese Vereinbarung habe seinerzeit die ins Stocken geratenen Planungen für Stuttgart 21 wieder in Gang gebracht. Zusätzliche Zugleistungen, die später einmal gefahren werden können, seien notwendig, um den ÖPNV attraktiver zu machen, und zwar in ganz Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang wurde im Spiegel

Der zweite Vorwurf, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben, wird ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen. Die entsprechende juristische Situation sei „sorgfältig geprüft“ worden. Der Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann (Bündnis 90 / Die Grünen, damals Regierungspartei) habe die EU-Generaldirektion um Prüfung wettbewerbsrechtlicher Hürden ersucht, ohne dass es zu Ergebnissen kam.

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