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Stuttgart 21: Berufungsverhandlung am 6. Oktober

26.07.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Züge im SackbahnhofDie Berufungsverhandlung über den Teilabriss des Bonatz-Baus am Stuttgarter Hauptbahnhof ist vom Oberlandesgericht Stuttgart auf den 6. Oktober, 11 Uhr festgesetzt worden. Der Erbe des Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz, Peter Dübbers, hatte gegen die Teilabrisspläne wegen Verletzung des Urheberrechts geklagt und bislang verloren. Die Abrissarbeiten sollen schon im August anfangen, also vor der Berufungsverhandlung.

Das Landgericht Stuttgart hat am 20. Mai entschieden, dass die Modernisierungsinteressen des Eigentümers, in dem Fall die DB Station & Service GmbH, über dem Erhaltungsinteresse des Urhebers stünden. Sollte es bei der Berufungsverhandlung zu einem abweichenden Urteil kommen, kann Stuttgart 21 nicht wie geplant durchgeführt werden.

Die Entscheidung, schon im August mit dem Abriss anzufangen, wurde stark kritisiert. Der baden-württembergische VCD-Vorsitzende Matthias Lieb nannte diesen Vorgang „verantwortungslos“. Man wolle „den falschen Eindruck erwecken, Stuttgart 21 sei unumkehrbar.“

Intern kursieren schon seit längerem Gerüchte, dass die Bauarbeiten weit hinter dem Plan zurückliegen sollen. So habe sich bereits der erste von 18 signaltechnischen Bauzuständen um mehrere Monate verlängert. Außerdem hat das Eisenbahnbundesamt im S-Bahntunnel mittlerweile eine Sondergenehmigung einkassiert, was bis auf weiteres Fahrplanausdünnungen zur Folge hat.

Bild: Deutsche Bahn AG

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