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OLG Düsseldorf hält neuen VRR-Vertrag für rechtswidrig

21.07.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Regionalexpress in MönchengladbachDas Oberlandesgericht Düsseldorf hält den 2009 geschlossenen neuen Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und der DB Regio NRW GmbH für rechtswidrig. Damit schließt es sich der Rechtsauffassung der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster an, die den Vertrag nach einem Einspruch von Abellio ebenfalls für rechtswidrig hält.

Rückblick: Im Jahr 2004 vereinbarten DB und VRR einen Verkehrsvertrag, der bis 2018 laufen sollte. Sukzessive würden die Linien in den Wettbewerb überführt. Als dann die Regionalisierungsgelder gekürzt worden sind, geriet der VRR finanziell in Bedrängnis.

Ab dem 1. April 2007 wurde der monatliche Abschlag wegen Schlechtleistungen um pauschal eine Million Euro gekürzt. Im Juni 2008 kündigte man den Vertrag mit der Begründung, dass nicht genügend Sicherheitspersonal vorhanden sei. Statt 90% Zugbegleiter in den S-Bahnen nach 19 Uhr seien nur in 19% der Züge Sicherheitsleute angetroffen worden.

Diese Kündigung wurde im Dezember 2008 allerdings vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgehoben. Die mangelnde Präsenz der Sicherheitsleute sei kein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere seien Sicherheitsleistungen in den Zügen ja auch gar kein wesentlicher Vertragsbestandteil.

Regionalexpress in EssenDie Frage nach Schlechtleistungen könne nicht beantwortet werden, da der VRR für die fraglichen Jahre 2007 und 2008 keine Jahres-Ist-Rechnungen vorlegen konnte. Der Aufgabenträger müsse daher seinen finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen.

Unter Federführung des damaligen Landesverkehrsministers Oliver Wittke (CDU) wurde ein Kompromiss ausgearbeitet: Neue Züge, geringerer monatlicher Abschlag, dafür aber eine längere Laufzeit und weniger Ausschreibungen.

Die Privatbahnen Abellio und Wersus legten vor der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster Widerspruch ein. Der Widerspruch von Wersus wurde abgewiesen, da Wersus als Eisenbahnverkehrsunternehmen im VRR bislang nicht aktiv ist, dem von Abellio wurde stattgegeben. Der Verkehrsvertrag ist wegen Rechtswidrigkeit gekippt worden.

Die Berufung von der Oberlandesgericht Düsseldorf blieb nun ohne Erfolg: Zwar sehe das Allgemeine Eisenbahngesetz Direktvergaben vor, es sei jedoch nicht vorrangig vor der Anwendung vergaberechtlicher Bestimmungen.

Da das Oberlandesgericht Brandenburg im Jahr 2003 eine gegenteilige Entscheidung getroffen hat, haben die Düsseldorfer Richter die Sache nun dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Für den Fall, dass der neue Vertrag endgültig wegen Rechtswidrigkeit gekippt werden sollte, muss sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit der Berufung des VRR beschäftigen. Dann wird erneut darüber zu reden seien, ob die Vertragskündigung des VRR aus Juni 2008 unwirksam war oder nicht.

Bilder: Deutsche Bahn AG

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