Anordnung zur Lichtgitter-Nachrüstung rechtskräftig
15.07.10 (Allgemein) Autor:Sven Steinke
Das Eisenbahnbundesamt, die zuständige Aufsichtsbehörde für den deutschen Schienenverkehr, hat die Nachrüstung von bestimmten Baureihen mit Lichtgittern im Einstiegsbereich angeordnet. Diese engmaschigen Lichtgitter sollen verhindern, dass Reisende von automatisch zulaufenden Türen verletzt oder eingeklemmt werden. Besonders soll verhindert werden, dass Fahrgäste durch Stürze beim Anfahren mitgeschleift werden oder in den Spalt zwischen Zug und Bahnsteigkante stürzen.
Die Deutsche Bahn hat daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dieses bestätigte aber das Eisenbahnbundesamt in seiner Rechtsauffassung. Nachdem das Urteil im März diesen Jahres gefällt wurde, hat die DB auf eine Berufung verzichtet, somit ist das Urteil rechtsgültig und die Deutsche Bahn muss die Fahrzeuge mit neuen Lichtgittern ausstatten.
Das Verwaltungsgericht wies besonders darauf hin, dass die Betreiber die Pflicht haben, ständig für die Sicherheit ihrer Fahrzeuge zu sorgen und nicht erst auf neue Vorschriften der Aufsichtsbehörde zu warten. Die anerkannten Vorschriften genügen nicht den Sicherheitsanforderungen, wenn konkret die Gefahren nachgewiesen werden. In diesem Fall hatte das Eisenbahnbundesamt nachgewiesen, dass die einfachen punktuell arbeitenden Lichtschranken nicht ausreichen, um die Reisenden vor den Gefahren schließender Türen zu schützen.