Stuttgart21: Ausnahmegenehmigung für Flughafentunnel erteilt
23.06.10 (Allgemein) Autor:Test Kunde
Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat der DB am Freitag für den Stuttgarter Flughafentunnel eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Im Rahmen von Stuttgart 21 darf die Strecke zwischen Flughafen und Leinfelden dann nicht nur von S-Bahnen, sondern auch von „Reisezügen“ (Zitat der DB) benutzt werden. Gemeint sind hiermit die anderen Fahrzeuge des Nah- und Fernverkehrs.
Durch den im Vergleich zu Neubauten verringerten Gleisabstand von 3,80m und den geringeren Regellichtraum in den beiden Tunneln der Strecke war die Beantragung dieser bis 2035 gültigen Genehmigung erforderlich geworden. Auf der Strecke dürfen keine Fahrzeuge verkehren, deren Türen sich nach außen öffnen und ebenso darf die Neigetechnik nicht vorhanden sein. Dieses sieht der VCD als unnötiges Problem, was dafür sorge, dass „aus einem europäischen Projekt eine schwäbische Provinzposse“ würde. Dort ist man weiterhin der Ansicht, dass durch das Projekt Stuttgart 21 „Schienenverkehr zu Gunsten eines innerstädtischen Immobilienprojektes geopfert” würde. Die DB plant für die Zeit bis 2035 eine Beseitigung der genannten Mängel.
Bild: Deutsche Bahn AG