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NVR gegen landesweiten Aufgabenträger

28.06.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

In Köln ist der NVR zuständigDer Hauptausschuss des Nahverkehrszweckverbandes Rheinland hat sich gegen die Gründung eines jüngst in den Medien diskutierten landesweiten Aufgabenträgers ausgesprochen. Eine solche Landeseisenbahngesellschaft würde „in die Kernaufgaben der Verkehrsverbünde einwirken und deren Kompetenzen massiv beschneiden.“ Daher wurde folgende Resolution verabschiedet und den Landtagsabgeordneten übergeben.

Die kommunale Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV ist wichtig und hat zu einer deutlichen Effizienzsteigerung geführt.

Das Landesinteresse wird durch die Vorgabe von „Maßnahmen von landespolitischer Bedeutung“ umfassend gewährleistet. Hierzu sollte das Land koordinierend tätig werden.

Vor diesem Hintergrund lehnt der ZV NVR die Gründung einer Landeseisenbahngesellschaft ab. Eine effiziente Wahrnehmung der lokalen und regionalen Ausgestaltung des SPNV ist durch eine Aufspaltung der Zuständigkeiten gefährdet. Darüber hinaus wäre eine wirtschaftliche Ausgestaltung des gesamten SPNV-Netzes (RE, RB, S-Bahn) in der Region nicht zu gewährleisten.

Die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich in diesem Sinne einzusetzen.

Der Zweckverbandsvorsitzende Karsten Möhring sagt: „Es ist wichtig, dass Entscheidungen in Kenntnis der Situation vor Ort in der Region selbst getroffen werden. Die Entscheidungsträger haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie die Ausschreibungsmöglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs zum Wohle des Kunden konsequent nutzen“

In Paderborn ist der NWL zuständigDer ehemalige Landesverkehrsminister Oliver Wittke (CDU) wollte nach seinem Amtsantritt aus den damals neun Aufgabenträgern drei machen. Das ist aber misslungen. Während der Nahverkehrszweckverband Niederrhein (NVN) tatsächlich in den VRR integriert wurde und der Niederrheintarif wahrscheinlich in den nächsten Jahren durch einen fortgeschriebenen VRR-Tarif ersetzt wird, sieht es an anderen Stellen im Land ganz anders aus.

So sollte der NVR die Aufgaben von VRS und AVV bündeln. Tatsächlich ist das Gegenteil passiert: AVV und VRS bestehen in nahezu unveränderter Form weiter, während mit dem NVR eine zusätzliche Behörde eingerichtet worden ist. In den ländlichen Teil Nordrhein-Westfalens dasselbe Spiel: VVOWL, NPH, ZWS, ZRL und ZVM sollten zum Nahverkehrszweckverband Westfalen-Lippe (NWL) fusioniert werden. In der Realität bestehen auch hier die bisherigen Aufgabenträger weiter, die jetzt alle Mitglied im NWL sind. Bürokratieabbau sieht anders aus.

Bei einer landesweiten Behörde wäre ebenfalls wieder zu befürchten, dass diese zusätzlich zu den bereits existierenden Aufgabenträgern etabliert würde. Mit der geplanten rot-grünen Minderheitsregierung ist die Gründung einer solchen Gesellschaft allerdings unwahrscheinlicher geworden.

Bilder: Deutsche Bahn AG

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