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Nachrichten aus der Welt von Bus&Bahn in Deutschland

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    • moechtegernbrite
      @ Dennis - naja, da stimme ich Ihnen ja zu, dass auf dem Arbeitsmarkt einiges im Argen liegt, was Beschäftigung über Subunternehmen, Leiharbeit oder neuerdings...
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    • Murmeltier
      Jetzt ist leider auch eine Korrektur meines Postings notwendig: 5) Die Betriebsaufnahme erfolgt in 2 Stufen. Bei der Betriebsaufnahme der 1. Stufe im Dezember 2013...
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    • Kunde
      Wenn ich den Artikel richtig verstehe, sind ihre Kritikpunkte aber auch nur teilweise berechtigt, weil der hier geschlossene Vertrag nur den Umbau der DB Infrastruktur...
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    • Murmeltier
      Fahrscheinkontrollen sind direkt betrachtet IMMER ein Verlustgeschäft. Die Kosten aus den erhöhten Beförderungsentgelten tragen die Personalkosten für die Kontrolleure und die Verwaltungskosten absolut nicht! Das...
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    • Murmeltier
      Leider enthält dieser Artikel mehrere unvollständige oder falsche Angaben: 1) Die neue Stadtbahnstrecke zwischen Heilbronn Harmonie und Neckarsulm Bahnhof ist knapp 6 km lang. 2)...
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Kein Streik bei der Citybahn Chemnitz

30.06.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Citybahn Chemnitz in Stollberg (Sachsen)Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und die Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen (AVN) haben sich für die Citybahn Chemnitz auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Daher sind keine Streiks mehr zu befürchten.

Im einzelnen gibt es für die Triebfahrzeugführer eine Lohnerhöhung von elf Prozent sowie eine verbesserte Regelung bei Arbeitszeit und Zulagen. Beschäftigte können mit bis zu vier zusätzlichen Urlaubstagen im Jahr rechnen und die bisherige Berufserfahrung vor der Beschäftigungsaufnahme bei der Citybahn wird honoriert.

Das wichtigste Kriterium ist jedoch, dass der Tarifvertrag auf das schon bestehende Netz beschränkt ist. Mit diesem Lohnniveau darf sich die Citybahn nicht für zusätzliche Leistungen im SPNV bewerben. Die GDL ist bestrebt, einen bundesweit einheitlichen Lokomotivführertarifvertrag durchzusetzen, der bei allen EVU gleichermaßen gelten soll.

Bild: Falk2. Lizenz: CC-by-SA 3.0

2 Responses

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