Infrastrukturgutachten zur möglichen Reaktivierung der Röhrtalbahn
22.06.10 (Allgemein) Autor:Sven Steinke
Der ZRL hatte ein Infrastrukturgutachten zur möglichen Reaktivierung der Röhrtalbahn in Auftrag gegeben. Die 14,3 Kilometer lange Strecke der RLG zwischen Neheim-Hüsten und Sundern befindet sich derzeit im Auslaufbetrieb, hier findet fast nur noch für Einzelwagen-Güterverkehr statt. Es werden nur noch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an der Strecke durchgeführt, so dass die Infrastruktur in einem sehr schlechten Zustand ist. Die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit der Strecke liegt zwischen 20 und 25 km/h. Außerdem gelangt man nur durch sogenannte Rangierfahrten zum Bahnhof Neheim-Hüsten, was für Nahverkehrszüge allerdings unzulässig ist.
Seit Jahren ist die Reaktivierung der Strecke in der Diskussion, die IGVP des Landes NRW hat sie allerdings für den weiteren Bedarf ermittelt und nur ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,88 bei Investitionen von 17 Mio. Euro errechnet. Dieser Bewertung lagen aber falsche Nutzungspotentiale zu Grunde. So ging man nur von 400 Fahrgästen pro Tag aus, der eingerichtete Arbeitskreis schätzt das Nutzungspotential viel höher ein, was schon durch den heute verkehrenden Busverkehr belegt wird.
Ein Gutachter wurde beauftragt drei Varianten zu untersuchen, letzlich kam es zu einer Mischvariante, die alle drei Möglichkeiten kombiniert. Dabei wird die Streckengeschwindigkeit je nach Streckenabschnitt auf 40, 60 und 80 km/h ausgelegt, womit sich eine Fahrzeit von 25 Minuten und jeweils eine Wendezeit an den Endbahnhöfen von 5 Minuten ergibt. Dazu müssen die Strecke komplett saniert und auf 700 Metern Linienverbesserungen durchgeführt werden. Die Kosten liegen bei 15 Millionen Euro. Außerdem ergeben sich kaum Kostenunterschiede zwischen der Einrichtung eines Pendel- oder Flügelzugkonzeptes.
Im nächsten Schritt wird eine Potentialuntersuchung durchgeführt um die schlechten Nutzerzahlen der IGVP zu widerlegen, da eine Landesföderung nur erreicht werden kann, wenn ein Kosten-Nutzen-Faktor von 1 oder höher errechnet wird. Auch werden die Fahrgastverschiebungen zwischen Bus und Bahn untersucht, in diesem Zusammenhang hat die RLG schon angekündigt eine der beiden Leistungen pro Stunde streichen zu wollen.