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Bundesverwaltungsgericht stärkt Fernbuslinien den Rücken

25.06.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Reisebusse können demnächst nicht nur im Charter-, sondern auch im Linienverkehr fahrenWie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag urteilte, sind Fernbuslinien schon nach bestehender Rechtslage genehmigungsfähig, wenn die Fahrpreise wesentlich geringer sind als bei parallel laufenden Fernzügen. Das Personenbeförderungsgesetz sieht nur dann Konzessionen für überregionale Buslinien vor, wenn sie das bestehende Angebot wesentlich verbessern.

Diese Verbesserung, so die Richter, könne schon dann vorhanden seien, wenn die Fahrpreise wesentlich niedriger liegen als es bei Fernzügen der Fall ist. Die derzeitige, aus dem Jahr 1931 stammende Rechtslage, soll laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung ohnehin geändert werden. Ob das angesichts des Zustandes der Regierung Merkel-Westerwelle noch passieren wird, ist fraglich. Doch durch das Urteil sieht die Situation ohnehin komplett anders aus.

Der wesentlich geringere Fahrpreis könne Bevölkerungsteile ansprechen, für die eine Bahnreise aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Im konkreten Fall klagte die DB Fernverkehr AG gegen die Bezirksregierung Darmstadt, die eine Konzession für eine Fernbuslinie vom Messegelände in Frankfurt am Main über Köln nach Dortmund erteilt hatte. Diese Konzession wurde vom Gericht tatsächlich einkassiert, weil man die DB nicht ausreichend ins Zulassungsverfahren eingebunden habe.

Bild: Martin Hawlisch. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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