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Fahrgastverdichtung – Das neue Konzept des VRR

30.05.10 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Ausschreibungen sorgen dem Kunden gegenüber meist für ein besseres Angebot, wenn die Aufgabenträger die richtigen Vorgaben festlegen. So hat sich in den beiden letzten Ausschreibungen des VRR die Qualität zwar verbessert aber die Kapazitätsvorgaben sind ungenügend. Konkret geht es um das Niers-Rhein-Emscher-Netz mit den Linien RE 10 und RB 31 und das Maas-Rhein-Lippe-Netz mit den Linien RE 3 und RE 13. Hier kommt es regelmäßig zu Engpässen.

Zwar kann man jetzt mit dem VRR-Argumentationsweg sagen, dass es sich nicht lohnt, für einen kurzen Abschnitt von bis zu 30 Minuten Fahrzeit allen Fahrgästen einen Sitzplatz anzubieten. Aber argumentiert so ein Aufgabenträger, der die Bahn zu einem ernsthaften Verkehrsträger machen und die Fahrgastzahlen auf seinem Gebiet steigern möchte? Und warum müssen die Kunden der Privatbahnen im VRR wegen des überteuerten Verkehrsvertrages mit der DB Komforteinbußen hinnehmen?

So sind regelmäßig Fahrgäste in den einteiligen Leistungen des RE 13 gezwungen, die Fahrt auf dem Abschnitt Wuppertal – Neuss stehend zu verbringen. Genauso auf dem RE 3 im Abschnitt Gelsenkirchen – Duisburg und dem RE 10 im Abschnitt Düsseldorf – Kempen. Kapazitätsanpassungen kann man sonntags vormittags anwenden aber nicht an Werktagen fast durchgehend bis auf wenige Ausnahmen zu Stoßzeiten.

Nahe liegend ist, dass der VRR mit seinem Fahrgastverdichtungskonzept die Kosten für den Betrieb und die Fahrzeuginvestitionen der Netze möglichst weit drücken möchte, um so den überteuerten DB-Großvertrag weiter finanzieren zu können. Das ist aus Sicht der Fahrgäste absolut inakzeptabel und schwächt die Stellung der Eisenbahn im Wettbewerb der Verkehrsträger noch stärker als es ohnehin schon der Fall ist.

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